ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
zu den Leistungen “Expo-Connect” der Momentus GmbH, Hofgasse 11, 4063 Hörsching, FN 541158x, ATU75981056.
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die Momentus GmbH erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Momentus GmbH und dem Kunden, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird. Die AGB sind ausschließlich für Rechtsbeziehung mit Unternehmern anwendbar, sohin B2B.
1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Momentus GmbH schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. AGB des Kunden widerspricht die Momentus GmbH ausdrücklich. Eines weiteren Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Momentus GmbH bedarf es nicht.
1.4 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens sowie auf die konkret geänderten Klauseln wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen. Diese Zustimmungsfiktion gilt nicht für die Änderung wesentlicher Leistungsinhalte und Entgelte.
1.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.6 Die Angebote der Momentus GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
2. Verpflichtungen, Ressourcen, Kommunikation
2.1 Der Kunde verpflichtet sich, der Momentus GmbH alle für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen notwendigen oder förderlichen Betriebsmittel und Ressourcen zur Verfügung zu stellen.
2.2 Der Kunde verpflichtet sich weiters, die Momentus GmbH über alle für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen relevanten Besonderheiten des Unternehmens, der Mitarbeiter und des Umfeldes des Unternehmens hinzuweisen.
2.3 Der Kunde verpflichtet sich Anfragen der Momentus GmbH, die zur Durchführung seiner vertraglichen Verpflichtungen notwendig oder förderlich sind, zeitnah und vollständig zu beantworten.
2.4 Die akzeptierten Kommunikationskanäle vom Kunden zur Momentus GmbH sind die E-Mail Adresse team@expo-connect.net, die Messaging-Funktionen von Accounts oder Tools, die dem Kunden durch Momentus zur Verfügung gestellt werden (z.B Process Street, Vimeo Review, Upbase, etc..), eingeschriebener Brief, und von der Momentus GmbH erstellte Formulare (z.B. Zoho Sign, Google Forms, udgl.).
2.5 Nachrichten, die über andere Kanäle (z.B. Namen-bezogene oder persönliche E-Mail Adressen, andere E-Mail Adressen, Telefonate, andere Messenger-Dienste wie z.B. WhatsApp, usw.) gesendet werden, gelten nicht als eingelangt.
2.6 Andere Kanäle können für nebensächliche Kommunikation vereinbart werden. Jedoch hat wichtige, zeitlich dringliche oder aus anderem Grund relevante Kommunikation über die angeführten Kanäle bei der Momentus GmbH einzulangen.
2.7 Die Momentus GmbH ist nach freiem Ermessen berechtigt, Leistungen selbst auszuführen, sich bei der Erbringung ihrer Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“). Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3. Kosten, Erfüllung
3.1 Die angebotenen Preise sind nur im Rahmen der definierten Leistungen verbindlich und können durch etwaigen Mehraufwand (wie z.B.zusätzliche Korrekturschleifen, höherer Zeitaufwand aufgrund mangelnder Mitwirkung des Kunden, etc.) überschritten werden. Mehrkosten werden dem Auftraggeber vor Erbringung angekündigt und gelten als angenommen sofern nicht schriftlich widersprochen wird binnen 3 Werktagen.
3.2 Soll die Korrektur oder Umsetzung auf Anweisung des Kunden schneller als binnen 3 Werktagen geliefert werden, gilt die Korrekturschleife oder der Mehrauftrag als beauftragt, wenn nicht am selben Werktag der Ankündigung widersprochen wird.
3.2 Korrekturschleifen werden mit unserem Stundensatz von netto € 120,- verrechnet. Stand: Mai 2024. Dem generellen Marktumfeld entsprechende Erhöhungen dieses Stundensatzes sind möglich und gelten als vom Auftraggeber akzeptiert. Dieses Angebot beinhaltet 1 Korrekturschleife je Leistung.
3.3 Erfüllungsort ist der Sitz der Momentus GmbH. Für Fahrtkosten fallen ab 20km Umkreis pro Kilometer netto € 0,50 an. Für Anfahrten über 60 Minuten Fahrtzeit werden als Entschädigung für die aufgebrachte Zeit 50% des Stundensatzes verrechnet.
4. Leistungen, Umfang, Gestaltung, Nutzung
4.1 Für die Leistungserbringung sind ausreichende Auftragsgrundlagen unabdingbare Voraussetzung. Aus einem Kick-off Workshop (oder anderweitigem Kick-Off Termin oder Projektplanungs-Gespräch) entsteht auf Absprache bzw. Kundenwunsch neben möglichen Strategiedokumenten auch ein Projektplan, welcher die zur Umsetzung relevanten Rahmenbedingungen beinhaltet.
4.2 Sofern dieser von Momentus erstellte Projektplan für den Kunden wichtige Punkte oder Direktiven nicht beinhaltet, ist dies binnen 3 Werktagen zu beanstanden und die nötigen Informationen vom Kunde zu liefern, andernfalls gilt der Projektplan als angenommen.
4.3 Unter Berücksichtigung der Vorgaben und Direktiven des Projektplans hat die Momentus GmbH bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit.
4.4 Wenn Leistungen Gestaltung beinhalten (z.B. Grafikdesign, Webdesign, Animation, Filmproduktion) erklärt sich der Kunde ausdrücklich damit einverstanden, dass die von Momentus gelieferten Werke nur teilweise etwaigen Corporate Design Guides entsprechen. Momentus trägt die künstlerische Gestaltungsfreiheit um die Vorgaben zu erfüllen, nur teilweise zu erfüllen oder gar nicht zu berücksichtigen.
4.5 Abseits der vereinbarten Korrekturschleife je Leistung führen weitere Korrekturschleifen, wie beispielsweise weitere Anpassungen an einen Corporate-Design-Guide, zu Mehrkosten, welche der Momentus GmbH vom Kunde vergütet werden.
4.6 Speziell wenn Tools, Softwares, Techniken oder Prozesse eingesetzt werden, welche Kosten für eine Leistung unter dem gängigen Marktpreis ermöglichen, wird vom Kunde verstanden, dass die Anpassungsmöglichkeiten evtl. beschränkt sind, dies wird so akzeptiert und der Kunde bestätigt, dass dies keinen Mangel darstellt.
4.7 Die Momentus GmbH stellt für den Kunden neben Konzepten Medien her, beispielsweise Texte, Filme, Animationen, Landing Pages, E-Mails, digitale Werbeschaltungen. Die künstlerische und technische Gestaltung herzustellender Medien obliegt der Momentus GmbH.
4.8 Für die sachliche Richtigkeit und rechtliche Zulässigkeit von im Auftrag des Kunden veröffentlichten Medien trägt der Auftraggeber die Verantwortung.
4.9 Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von Momentus wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
4.10 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Momentus haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte.
4.11 Wird die Momentus GmbH wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde Momentus schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4.12 Die Momentus GmbH stellt Medien für die digitale Nutzung im Internet und sozialen Medien her, mit einem Fokus auf Smartphones. Die Qualität der erzeugten Medien richtet sich nach diesem Anspruch.
4.13 Diesen Anspruch überragende Qualitätsanforderungen von speziellen Medien wie z.B. Kinowerbung oder Broadcast stellen gesonderte Anforderungen dar und bedürfen gesonderter Beauftragung und Vergütung.
4.14 Wenn Kino- oder Broadcast Qualität benötigt wird, auch für zu erwartende zukünftige Nutzung, hat der Kunde die Momentus GmbH darüber in Kenntnis zu setzen. Diese wird dem Kunden ein über dieses Angebot hinaus geltendes Angebot für diese zusätzlichen Leistungen, Anforderungen und Lizensierungen stellen.
4.15 Der Kunde versteht und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass Nonkonformität mit Kino- oder Broadcast Standards keinen Mangel in der Leistungserbringung bedeuten.
4.16 Es wird ausdrücklich vereinbart, dass sämtliche Leistungen, Ergebnisse und produzierte oder erzeugte Medien im Rahmen dieses Auftrags als Miete zur Verfügung gestellt werden. Die Momentus GmbH räumt dem Kunden während der vereinbarten Laufzeit das zeitlich und räumlich beschränkte Nutzungsrecht ein.
4.17 Die produzierten Medien, sowie jegliche Rohdaten, verbleiben Eigentum der Momentus GmbH und dürfen vom Kunde nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit, außerhalb der vereinbarten Nutzungskanäle oder im Falle ausbleibender Bezahlung nicht weiter verwendet werden. Der Kunde verpflichtet sich für jede Verletzung hiervon zu einer Vertragsstrafe von 50% der für das Projekt berechneten Nettovergütung. Die Vertragsstrafen gelten unbeschadet des Anspruchs der Momentus GmbH auf Schadenersatz.
5. Kanäle, Werbung, Referenzen
5.1 Sofern nicht explizit anders vereinbart finden Hosting, Publishing, Veröffentlichung udgl. auf Kanälen statt, die Eigentum der Momentus GmbH sind.
5.2 Auch für das beauftragte Projekt erworbene Domains stellen Besitz der Momentus GmbH dar und werden zusammen mit eventuellen anderen produzierten Medien für die Laufzeit des Projekts an den Kunden vermietet.
5.3 Ein Übergang in das Eigentum des Kunden findet explizit nicht statt.
5.4 Von der Rechtseinräumung ausgenommen sind insbesondere die Rechte zur Bearbeitung, Änderung, Ergänzung und zur Weitergabe an Dritte, sofern sie nicht vertraglich ausdrücklich vereinbart und gesondert abgegolten werden.
5.5 Die Momentus ist berechtigt, in für den Kunden produzierten Medien ihren Firmennamen und ihr Firmenzeichen als Copyrightvermerk zu zeigen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Sie hat weiters das Recht, produzierte Medien anlässlich von Awards und anderen Wettbewerben und Festivals sowie für die Eigenwerbung vorzuführen oder vorführen zu lassen, sowie Pressemeldungen über das Projekt und dessen Ergebnisse zu veröffentlichen.
5.6 Ebenso ist die Momentus GmbH berechtigt, in ihren Werbematerialien, insbesondere auch auf ihrer Homepage, auf Landing-Pages, in eigenen Werbespots oder bei sonstigen Credits Ausschnitte aus den erzeugten Medien, oder die Medien in ihrer Gesamtheit, oder eigens zu Zwecken der Eigenwerbung erstellte Varianten davon zu verwenden und den Kunden mit seiner Firma und seinem Logo zu nennen und darzustellen.
6. Social Media, Kanäle, Accounts
6.1 Falls die Momentus GmbH für den Kunden in von ihm kontrollierten oder besessenen Medien, Zugängen oder Accounts tätig wird, übernimmt sie ausdrücklich keine Haftung für mögliche Probleme, die nicht aus fahrlässigem Verhalten entstehen.
6.2 Weiters übernimmt Momentus keine Erfolgsgarantie von Maßnahmen in Accounts von Unternehmen oder bei Anbietern, die nicht von Momentus empfohlen wurden.
6.3 Für den Kunden kann die Momentus GmbH auch auf sozialen Netzwerken tätig werden, sowohl in der Verbreitung von organischen (unbezahlten) Inhalten, wie auch in der Verbreitung von bezahlten Anzeigen (sog. Ads). Momentus weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Meta (facebook, instagram), LinkedIn, Snapchat, TikTok, usw.. im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, organische Inhalte sowie Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von Momentus nicht kalkulierbare Risiko, dass Inhalte sowie Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden, dass einzelne Profile oder ganze Werbe-Accounts und Business-Manager Accounts gesperrt werden. Im Fall einer Sperrung oder Löschung wird meist von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall eine lange Zeit in Anspruch nehmen oder auch erfolglos bleiben, dabei hat Momentus keine Handhabe und keine Möglichkeit zur Einflussnahme.
6.4 Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen und jederzeit die Möglichkeit von Sperren oder Inhalts/Werbe Entfernungen besteht,
6.5 Dieses Risiko wird vom Kunde getragen und die Momentus GmbH ist dafür nicht verantwortlich, auch kann hieraus kein Mangel an der Leistungserbringung behauptet werden.
6.6 Die Basis für die Zusammenarbeit an Projekten mit Social Media Kanälen bietet ein ordnungsgemäßes (d.h. im Sinne der Plattform-Anbieter erstelltes) Setup von Business- und Kampagnen Manager Accounts. Wenn der Kunde bei den Anbietern und ggf. Suchmaschinen oder sonstigen Werbeplattformen keine ordentlichen Setups unterhält, wird Momentus ihn darauf hinweisen und die Herstellung dieser anbieten. Dies ist nicht Bestandteil dieses Angebots und bedeutet zusätzliche Kosten.
6.7 Sofern die Leistung “Erstellung der Infrastruktur für Werbeanzeigen” Teil dieses Angebots ist, umfasst diese lediglich die Herstellung einer Agentur-Verbindung in bestehenden Business- und Kampagnenmanagern, nicht deren initiales Setup.
6.8 Momentus weist hiermit ausdrücklich auf die Risiken hin, wenn keine ordentlichen Business- und Kampagnen Manager Setups verwendet werden, oder anderweitig gegen die Nutzungsbedingungen der Plattformen und Anbieter verstoßen wird (z.B. durch Fake-Accounts, das Teilen bzw. gemeinsame Nutzen einzelner Accounts, uvm.). Erkennt ein Anbieter oder eine Plattform derartige Verstöße kann dies unwiderruflich zur Sperre und zum Verlust von Profilen und Werbeaccounts bei diesen Plattformen führen.
6.9 Momentus übernimmt für Fehlverhalten des Kunden entgegen der AGB und sonstiger Regulationen der Anbieter und Plattformen keinerlei Haftung und potenzielle Arbeitszeit für den Versuch, aus Fehlverhalten entstandene Konsequenzen abzuwenden oder abzuschwächen sind nicht Bestandteil dieses Angebots und werden gesondert mit unserem Stundensatz nach Aufwand verrechnet.
7. Reklamation, Mangel, Vereinbarungen
7.1 Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Momentus GmbH schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch die Momentus GmbH zu.
7.2 Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde der Momentus GmbH alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht.
7.3 Die Momentus GmbH ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder für Momentus mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten der Momentus GmbH ist ausgeschlossen.
7.4 Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
7.5 Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Momentus GmbH beruhen.
7.6 Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von 30 Tagen ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
7.1 Frist- und Terminabsprachen sind über die in 2.4 genannten Kanäle schriftlich festzuhalten bzw. zu bestätigen. Momentus bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten.
7.2 Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Einleitung von Maßnahmen, wenn er Momentus eine angemessene, mindestens aber 14 währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines klar als solches erkennbaren Mahnschreibens an Momentus. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten.
7.3 Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Momentus. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern und Subunternehmern von Momentus – entbinden die Momentus GmbH jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
7.4 Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin mindestens im Ausmaß des Verzugs (sowie zzgl. der benötigten Zeit für die neue Termin- und Ressourcenplanung) verschoben.
8. Garantien, Beratung
8.1 Dokumente, Präsentationen, Beratung und Konzepte der Momentus GmbH stellen ausdrücklich keine Erfolgsgarantien dar. Die Momentus GmbH berät den Kunden nach bestem Wissen und Gewissen aufgrund ihrer Erfahrung und aktuellem Branchenwissen.
8.2 Der Kunde versteht und erklärt sich damit einverstanden, dass auch sorgfältig erarbeitete Konzepte und in anderen Bereichen oder bei anderen Auftraggebern erfolgreiche Herangehensweisen keine Ergebnisse für den Kunden garantieren können.
8.3 Die Momentus GmbH übernimmt ausdrücklich keine Haftung für ausbleibende Ergebnisse von Projekten und Kampagnen, sofern diese nicht auf grob fahrlässigem Verhalten der Momentus GmbH beruhen.
8.4 Dokumente, Präsentationen, Beratung und Konzepte der Momentus GmbH stellen ausdrücklich keine Rechtsberatung dar. Auch wenn darüber informiert wird, wie manche Thematiken häufig am Markt gelöst werden, versteht der Kunde eindeutig, dass dies keine Rechtsberatung darstellt.
8.5 Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass die in seinem Auftrag erstellten und veröffentlichten Medien rechtskonform sind.
8.6 Die Momentus GmbH stellt ausdrücklich klar, dass keine ihrer Leistungen eine ordentliche Beratung durch Anwälte oder andere lizensierte Fachpersonen oder -organisationen ersetzt.
9. Zahlungen
9.1 Vor Aufnahme jeglicher Leistung der Momentus GmbH ist vom Kunde eine Vorauszahlung in Höhe von 100% des vereinbarten Honorars zu leisten.
9.2 Die Momentus GmbH behält sich vor, bis zum Einlangen dieser Zahlung keine Leistungen zu erbringen.
9.3 Eine Abrechnung und Rückzahlung von vorausgezahlten - aber nicht verwendeten - Mitteln (bspw. Mediabudget für Ad-Spend auf Social Media) der Momentus GmbH an den Auftraggeber geschieht innerhalb von 6 Wochen nach Beendigung des gegenständlichen Auftrags.
9.4 Eine Aufrechnung etwaiger Verbindlichkeiten der Momentus GmbH gegenüber dem Kunden entspr. §1438 wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.5 Momentus ist berechtigt, auch wenn Fristen oder Terminabsprachen bestehen, die Übergabe oder Veröffentlichung dieser Medien zurückzuhalten oder zu unterlassen, bis eine vollständige Bezahlung aller offenen Posten auf dem Konto der Momentus GmbH eingegangen ist.
9.6 Monatliche Kosten (z.B. Lizenzkosten für Tools & Softwares, Abo-Kosten oder anderweitig ausgewiesene, regelmäßige Kosten) haben im Voraus bezahlt zu werden. Die Momentus GmbH ist berechtigt, die betreffenden Tools und Softwares zu deaktivieren, bis die hierfür anfallenden Kosten vom Kunde bezahlt wurden.
9.7 Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
10. Haftung und Produkthaftung
10.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Momentus GmbH und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Momentus GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.
10.2 Jegliche Haftung der Momentus GmbH für Ansprüche, die auf Grund der von der Momentus GmbH erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Momentus GmbH ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Momentus GmbH nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Momentus GmbH diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
10.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Momentus GmbH. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
11. Recht, Gerichtsstand, Sonstiges
11.1 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Momentus GmbH und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
11.2 Erfüllungsort ist der Sitz der Momentus GmbH. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Momentus GmbH die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
11.3 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Momentus GmbH und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Momentus GmbH sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Momentus GmbH berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
11.4 Soweit in diesem Dokument auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.
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